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Ein Millionär
des Verstorbenen ersehen, woher er stammt, und infolgedessen in unsere Heimat geschrieben. Von dort her ist unsere Adresse mitgeteilt worden.«
»Nun, so ist Ihnen ja geholfen. Wenn die Beweise vorliegen, daß Sie die einzigen Erben sind und die Hinterlassenschaft Ihnen also nicht streitig gemacht werden kann, wird sie Ihnen sehr bald ausgefolgt werden.«
»Das wäre allerdings sehr gut; aber die Sache hat doch einen Haken. Wir sind nämlich die einzigen Verwandten und doch vielleicht auch nicht die einzigen. Der Verstorbene hat einen Sohn gehabt, welcher verschollen ist.«
»Das ist allerdings ein schlimmer Haken. Die Angelegenheit kann sich da gewaltig in die Länge ziehen.«
»Das ist's ja eben!«
»Der Sohn muß in den Zeitungen aufgerufen werden, und erst wenn er sich nach einer gewissen Anzahl von Jahren nicht meldet, wird er als verstorben betrachtet. Da werden Sie leider warten müssen.«
»Ja, wir müssen warten. Wenn man uns nur wenigstens einen Teil auszahlen wollte!«
»Das geht nicht. Entweder alles oder nichts.«
»Und dazu kommt, daß in New Orleans sich ein Advokat des Verschollenen annimmt. Er ist ein Freund von ihm und behauptet, daß er jedenfalls noch lebe. Der Sohn des Verstorbenen hat einen sehr erfahrenen und zuverlässigen Reisebegleiter bei sich gehabt, und dieser, so behauptet der Advokat, würde es jedenfalls gemeldet haben, wenn der Verschollene nicht nur verschollen, sondern gestorben wäre. Der Rechtsanwalt nimmt nun umfangreiche Nachforschungen vor, zu denen er die Frist bekommen hat.«
»Das zieht die Sache noch weiter in die Länge. Was ist denn Ihre Mutter für eine Geborene?«
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